Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner
Zurück zur Startseite
BEHÖRDE · WIDERSPRUCH · VERWALTUNGSGERICHT

Wenn die Behörde Nein sagt – wir kämpfen für Ihr Recht

Ob Bürgergeld-Ablehnung, Bußgeldbescheid oder Baugenehmigung – wir holen für Sie aus Behördenentscheidungen das Maximum heraus.

Hoher Erfolgsanteil im WiderspruchVertretung vor allen VGsSchnelle Reaktion bei Eilfällen

UNSERE BILANZ

86 %
erfolgreiche Widersprüche
< 14 Tage
Widerspruchsfrist – wir handeln sofort
600+
Bescheide jährlich

Spezialisierte Expertise im Verwaltungsrecht

Behörden sind nicht unfehlbar – im Gegenteil. Bürgergeld wird oft zu Unrecht gekürzt, Baugenehmigungen unbegründet abgelehnt, Bußgelder fehlerhaft berechnet. Wir kennen die Verfahrensabläufe, die typischen Fehler und die Argumentationslinien, mit denen Sie zu Ihrem Recht kommen.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Womit wir Ihnen helfen

Sozialrecht

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld & BAföG
  • Schwerbehindertenausweis

Ordnungswidrigkeiten

  • Bußgeldbescheide (Verkehr)
  • Fahrverbote abwehren
  • Punktekonto-Verfahren
  • OWi vor Amtsgericht

Baurecht & Öffentliches Recht

  • Baugenehmigung & Nachbarklage
  • Nutzungsuntersagung
  • Beamtenrecht & Disziplinarverfahren
  • Hochschulrecht (Zulassung, Prüfungen)

Sonstiges Verwaltungsrecht

  • Polizei- & Ordnungsrecht
  • Gewerberecht & Konzessionen
  • Glücksspielrecht
  • Subventionsrecht

AUS DER PRAXIS

Typische Fallkonstellationen

Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.

FALL #1

Bürgergeld-Sanktion 30 % aufgehoben

Einer Mandantin wurde das Bürgergeld um 30 % gekürzt wegen angeblicher „Pflichtverletzung". Wir wiesen die Krankheit nach, legten Widerspruch ein und erreichten die volle Rückzahlung.

Sanktion aufgehoben · 1.840 € Nachzahlung
FALL #2

Bußgeld 480 € + Fahrverbot abgewehrt

Wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung drohten Fahrverbot und Bußgeld. Wir prüften das Messprotokoll, fanden Eichungsfehler und erreichten Verfahrenseinstellung.

Kein Fahrverbot · Bußgeld entfallen
FALL #3

Baugenehmigung nach Klage erteilt

Ein Bauantrag wurde abgelehnt wegen „Beeinträchtigung des Ortsbildes". Wir reichten Klage vor dem Verwaltungsgericht ein und erreichten die Genehmigung mit Auflagen.

Baugenehmigung erteilt
FALL #4

Schwerbehindertenausweis GdB 50 zuerkannt

Das Versorgungsamt hatte nur GdB 30 zuerkannt. Mit ärztlichen Gutachten und Widerspruch erreichten wir GdB 50 inkl. Merkzeichen B.

GdB 50 + Steuervorteil + Kündigungsschutz

SO ARBEITEN WIR

Unsere Vorgehensweise

Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.

1

Bescheid sofort einsenden

Schicken Sie uns den Bescheid sofort – die Widerspruchsfrist beträgt nur 1 Monat, in Bußgeldsachen nur 2 Wochen.

2

Fristwahrender Widerspruch

Wir legen sofort Widerspruch ein und begründen ihn nach Akteneinsicht – ohne Risiko für Sie.

3

Verhandlung mit der Behörde

Im Widerspruchsverfahren erreichen wir oft schon eine Lösung – ohne Klage und ohne Gericht.

4

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wenn die Behörde stur bleibt: Wir klagen vor dem Verwaltungsgericht und – falls nötig – bis zum Bundesverwaltungsgericht.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.

Schnelle Reaktion

Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.

Faire Honorare

Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zum Verwaltungsrecht

In der Regel 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Bußgeldbescheiden nur 2 Wochen. Versäumen Sie die Frist nicht – Wiedereinsetzung ist schwer.

Bereit für den nächsten Schritt?

Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

200 € PAUSCHAL · ANRECHENBAR RVG · STBVV · STUNDENHONORAR ALLE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN VERTRAULICHE BEHANDLUNG

Kanzlei Nabhan Gäbler & Partner

Bundeskanzlerplatz 2D
D-53113 Bonn

KONTAKT

Tel.: +49 (0) 228 30 40 640
bonn@kanzlei-partner.com

© 2026 Kanzlei Nabhan Gäbler & Partner. Alle Rechte vorbehalten.

ZURÜCK NACH OBEN ↑

Made with Emergent