Kein Übergang von Abzugsbeträgen nach § 10f EStG auf Erben
Der Bundesfinanzhof hat unter dem Aktenzeichen X R 23/24 entschieden, dass steuerliche Abzugsbeträge für Baudenkmale gemäß § 10f EStG nicht auf Erben übergehen. Die Steuervergünstigung ist personengebunden und entfällt mit dem Tod des ursprünglich Anspruchsberechtigten. Für Mandantinnen und Mandanten bedeutet dies, dass noch nicht vollständig ausgeschöpfte Abschreibungsvolumina des Erblassers steuerlich verloren gehen.



