Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner
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MANDATSBEDINGUNGEN

Allgemeine Mandatsbedingungen (AGB)

Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner Rechtsanwalt Betriebswirt (Kanzlei Nabhan Gäbler PartG) · Bundeskanzlerplatz 2D · 53113 Bonn · Partnerschaftsregister Amtsgericht Essen, PR 5261 · Telefon +49 228 30 40 640 · bonn@kanzlei-partner.com · Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Mandate zwischen der Kanzlei und ihren Mandanten, und zwar gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) wie gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die nur gegenüber Unternehmern gelten, sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

(2) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten gelten nur, wenn die Kanzlei ihnen in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Zustandekommen des Mandats und Vollmacht

(1) Die Ersterfassung über die Website begründet noch kein Mandat. Das Mandat kommt erst durch die ausdrückliche Annahme der Kanzlei in Textform zustande.

(2) Das Mandat wird der Kanzlei als Gesellschaft erteilt, nicht einzelnen Berufsträgern.

(3) Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung erteilt der Mandant eine gesonderte Vollmacht.

(4) Mehrere Auftraggeber haften für die Ansprüche der Kanzlei aus dem Mandat als Gesamtschuldner. Wer das Mandat für einen anderen erteilt, versichert seine Vertretungsbefugnis. Änderungen der Vertretungsverhältnisse sind der Kanzlei unverzüglich in Textform mitzuteilen.

§ 3 Gegenstand des Mandats

(1) Gegenstand des Mandats sind ausschließlich die bei der Beauftragung bezeichneten Leistungen. Weitere Leistungen bedürfen eines gesonderten Auftrags in Textform.

(2) Eine allgemeine Überwachung der Rechts- oder Fristenlage des Mandanten außerhalb des konkreten Auftrags schuldet die Kanzlei nur, soweit sie dies ausdrücklich in Textform übernommen hat. Die Prüfung steuerlicher Auswirkungen schuldet die Kanzlei nur bei ausdrücklicher Beauftragung.

(3) Die Kanzlei schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen oder prozessualen Erfolg, sondern eine fachgerechte Tätigkeit im Rahmen des übernommenen Auftrags.

(4) Schutzwirkungen zugunsten Dritter entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform. Entwürfe und sonstige Zwischenergebnisse sind bis zur ausdrücklichen Freigabe durch die Kanzlei unverbindlich.

§ 4 Erstberatung

(1) Für ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren die Parteien eine Gebühr von 200,00 EUR einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG).

(2) Die Gebühr ist mit Abschluss der Erstberatung fällig. Sie ist auch dann geschuldet, wenn kein weiteres Mandat zustande kommt.

(3) Ob die Gebühr auf die Vergütung eines Folgemandats in derselben Angelegenheit angerechnet wird, richtet sich nach § 34 Abs. 2 RVG, soweit die Vergütungsvereinbarung des Folgemandats nichts anderes bestimmt.

(4) Der Mandant zahlt die Gebühr per Überweisung oder aufgrund eines bei der Ersterfassung gesondert erteilten SEPA-Lastschriftmandats.

§ 5 Vergütung, Vorschuss und Rechtsschutzversicherung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, bei Hilfeleistung in Steuersachen nach Maßgabe von § 35 RVG. Eine abweichende Vergütung, insbesondere ein Zeithonorar, gilt nur aufgrund einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.

(2) Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich in vielen Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO).

(3) Auslagen, Reisekosten, Gerichts- und Behördenkosten sowie sonstige Fremdkosten trägt der Mandant zusätzlich.

(4) Die Kanzlei kann einen angemessenen Vorschuss verlangen (§ 9 RVG) und ihre Tätigkeit von dessen Zahlung abhängig machen. Auf laufende Fristen weist sie den Mandanten dabei in Textform hin.

(5) Verfügt der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung, holt die Kanzlei auf Wunsch die Deckungszusage ein. Rechtsschutzversicherer übernehmen regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung. Lehnt der Versicherer die Deckung ganz oder teilweise ab, bleibt der Mandant zur Zahlung verpflichtet.

(6) Zahlungen können per Überweisung sowie – soweit angeboten – online über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal) erfolgen. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend die Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters; Hinweise zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.

(7) Akontozahlungen (Abschlagszahlungen) sind Vorschüsse im Sinne von § 9 RVG. Sie werden mit der nächsten Honorarabrechnung verrechnet; ein etwaiger Überschuss wird erstattet. Die Zahlungsbestätigung des Zahlungsdienstleisters ersetzt nicht die Rechnung.

(8) Auf Antrag kann die Kanzlei eine Ratenzahlung offener Honorarforderungen ab einem Betrag von 500,00 EUR gewähren. Die Ratenvereinbarung kommt erst durch ein Angebot der Kanzlei in Textform und dessen Annahme durch den Mandanten zustande; ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Die Kanzlei kann die Gewährung von einer Bonitätsauskunft abhängig machen, die nur mit Einwilligung des Mandanten eingeholt wird. Es gelten folgende Konditionen, soweit im Angebot nichts Abweichendes bestimmt ist: Bei einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ist die Ratenzahlung zins- und gebührenfrei; mindestens ein Drittel des Betrags ist bei Einrichtung zu zahlen, der Rest in zwei gleichen Monatsraten. Bei einer Laufzeit von sechs bis zwölf Monaten ist eine Anzahlung von mindestens 25 % zu leisten; auf den Finanzierungsbetrag fällt ein gebundener Sollzins von 15,00 % p. a. an, der zeitanteilig auf die Laufzeit berechnet wird, sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR einschließlich Umsatzsteuer. Der effektive Jahreszins und der Zahlungsplan werden im Angebot ausgewiesen. Die Raten werden zum 1. oder 15. eines Monats per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen. Der Mandant kann die Restschuld jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.

(9) Gerät der Mandant mit einer Rate in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) sowie Ersatz der durch fehlgeschlagene Lastschriften entstandenen Bankkosten. Ist der Mandant mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug und hat die Kanzlei ihm erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags mit dem Hinweis gesetzt, dass sie bei Nichtzahlung die gesamte Restschuld verlangt, wird die gesamte Restschuld zur sofortigen Zahlung fällig; §§ 498, 506 BGB bleiben unberührt. Die Kanzlei ist in diesem Fall berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben.

(10) Ist der Mandant Verbraucher und wird ein entgeltlicher Zahlungsaufschub (Ratenzahlung mit Zinsen oder Gebühren) vereinbart, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach §§ 506, 495, 355 BGB zu. Die Widerrufsbelehrung wird mit dem Ratenangebot erteilt.

§ 6 Organisation der Mandatsbearbeitung und Einsatz Dritter

(1) Die Kanzlei bestimmt die personelle Besetzung und den Bearbeitungsweg nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Bearbeitung durch einen bestimmten Berufsträger besteht nicht.

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, Korrespondenzanwälte, Sachverständige, Übersetzer und sonstige geeignete Dritte einzuschalten. Eine Beauftragung, die Kosten für den Mandanten auslöst, erfolgt nach vorheriger Abstimmung in Textform, es sei denn, sie ist zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Nachteils unaufschiebbar. Die Kosten trägt der Mandant.

(3) Die Kanzlei ist berechtigt, im rechtlich zulässigen Rahmen Dokumentenmanagement-, Cloud-, Archivierungs-, Übersetzungs- und KI-gestützte Hilfsmittel einzusetzen. Dienstleister werden nach Maßgabe von § 43e BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 7 Mitwirkung des Mandanten

(1) Der Mandant stellt der Kanzlei alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Erklärungen vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Änderungen seiner Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder sonstigen Erreichbarkeit teilt der Mandant unverzüglich mit. Schreiben von Gerichten, Behörden oder der Gegenseite, die den Mandatsgegenstand betreffen, übermittelt er der Kanzlei unverzüglich, spätestens am Werktag nach Zugang.

(3) Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse prüft der Mandant unverzüglich und so rechtzeitig, dass laufende Fristen gewahrt werden können. Die Kanzlei darf auf die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben vertrauen, soweit sich nicht im Einzelfall konkrete Zweifel aufdrängen.

(4) Kommt der Mandant seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Kanzlei die Bearbeitung nach vorherigem Hinweis in Textform zurückstellen. Ein Mitverschulden des Mandanten (§ 254 BGB) bleibt unberührt.

§ 8 Verschwiegenheit und Kommunikation

(1) Die Kanzlei und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 43a Abs. 2 BRAO). Die Verschwiegenheitspflicht besteht über das Ende des Mandats hinaus.

(2) Die Kanzlei ist berechtigt, Erklärungen, Abrechnungen, Entwürfe und Arbeitsergebnisse per E-Mail, über ein Mandantenportal oder einen elektronischen Datenraum zu übermitteln. Der Mandant ist mit der Nutzung unverschlüsselter E-Mail einverstanden und kennt die damit verbundenen Vertraulichkeitsrisiken. Er kann dieses Einverständnis jederzeit in Textform widerrufen.

(3) Der Mandant entbindet die Kanzlei gegenüber seinem Rechtsschutzversicherer von der Verschwiegenheit, soweit dies für Deckungsanfrage, Abrechnung und Erstattung erforderlich ist.

§ 9 Datenschutz

(1) Die Kanzlei verarbeitet personenbezogene Daten zur Durchführung des Mandats, zur Erfüllung gesetzlicher und berufsrechtlicher Pflichten sowie zur Abrechnung und Durchsetzung ihrer Vergütung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation der Kanzlei.

(2) Empfänger personenbezogener Daten können, soweit für das Mandat erforderlich, insbesondere Gerichte, Behörden, Gegner, Versicherungen, Banken, Zustelldienste und IT-Dienstleister sein.

(3) Vor Mandatsannahme kann die Kanzlei Identitäts- und Bonitätsauskünfte einholen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Beauftragung eines Inkassodienstleisters mit der Beitreibung offener Vergütung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten, eigenhändig unterschriebenen Einwilligung des Mandanten.

§ 10 Haftung

Die Kanzlei haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

§ 11 Beendigung des Mandats und Handakten

(1) Der Mandant kann das Mandat jederzeit kündigen (§ 627 Abs. 1 BGB). Die Kanzlei kann das Mandat jederzeit kündigen, jedoch nicht zur Unzeit, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor (§ 627 Abs. 2 BGB).

(2) Gerät der Mandant mit fälligen Zahlungen in Verzug oder verletzt er wesentliche Mitwirkungspflichten, ist die Kanzlei nach angemessener Fristsetzung in Textform berechtigt, die Bearbeitung auszusetzen und das Mandat niederzulegen.

(3) Die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

(4) Die Kanzlei bewahrt die Handakten sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres auf, in dem das Mandat beendet wurde, und vernichtet sie danach (§ 50 Abs. 1 BRAO). Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(2) Nur für Unternehmer: Ist der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Bonn ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandat (§ 38 Abs. 1, 2 ZPO).

(3) Die Kanzlei ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet (§ 36 VSBG).

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Einbeziehung

Der Mandant hat diese Mandatsbedingungen vor Beauftragung erhalten und ist mit ihrer Geltung einverstanden. Bei der Ersterfassung über die Website bestätigt der Mandant dies ausdrücklich; die Bestätigung wird mit Datum und Uhrzeit dokumentiert.

§ 13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Diese Belehrung gilt, wenn Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind und der Vertrag außerhalb unserer Kanzleiräume oder ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Brief, Telefon, E-Mail, Webformular, Videokonferenz) geschlossen wird.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kanzlei Nabhan Gäbler und Partner Rechtsanwalt Betriebswirt, Bundeskanzlerplatz 2D, 53113 Bonn, Telefon +49 228 30 40 640, E-Mail bonn@kanzlei-partner.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

— Ende der Widerrufsbelehrung —

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Stand: Oktober 2026.

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