Mobil bleiben. Punkte vermeiden. Schaden regulieren.
Ob Unfall, Bußgeldbescheid oder drohendes Fahrverbot – wir holen für Sie das Maximum aus jedem Verfahren heraus. Schnell und konsequent.
UNSERE BILANZ
Spezialisierte Expertise im Verkehrsrecht
Der Bußgeldbescheid kommt mit der Post, der Unfall passiert in Sekunden – im Verkehrsrecht zählt jede Stunde. Wir prüfen Messverfahren auf Eichfehler, regulieren Unfallschäden in voller Höhe und kämpfen gegen drohende Fahrverbote.
UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Womit wir Ihnen helfen
Bußgeld & Punkte
- Geschwindigkeitsmessung anfechten
- Rotlichtverstoß & Abstand
- Punktekonto-Verfahren
- Fahrverbot abwenden
Unfallregulierung
- Schadensregulierung Haftpflicht
- Vollkasko-Streit
- Wertminderung & Nutzungsausfall
- Schmerzensgeld
Führerschein
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Neuerteilung & MPU
- Internationale Führerscheine
- Fahreignungsregister
Sondersituationen
- Alkohol & Drogen am Steuer
- Unfallflucht (§ 142 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- E-Scooter-Verstöße
AUS DER PRAXIS
Typische Fallkonstellationen
Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.
Fahrverbot abgewehrt nach Geschwindigkeitsverstoß
Herrn S. drohten 1 Monat Fahrverbot wegen 32 km/h zu schnell. Wir prüften die Messung mit Sachverständigem, fanden Bedienfehler beim Messgerät und erreichten Einstellung.
Unfallschaden 14.800 € vollständig reguliert
Nach unverschuldetem Unfall wollte die gegnerische Versicherung nur 8.200 € zahlen. Wir holten ein Sachverständigengutachten ein und erstritten die volle Summe inkl. Wertminderung.
Führerschein nach Alkoholfahrt zurückgewonnen
Nach 0,9 ‰ wurde der Führerschein entzogen. Wir begleiteten den Mandanten durch das MPU-Verfahren und erreichten die Wiedererteilung nach 9 Monaten statt 18.
Unfallflucht-Vorwurf entkräftet
Einer Mandantin wurde Unfallflucht nach Parkrempler vorgeworfen. Wir wiesen nach, dass sie den Schaden nicht bemerken konnte, und erreichten Einstellung nach § 170 II StPO.
SO ARBEITEN WIR
Unsere Vorgehensweise
Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.
Erstberatung (200 €)
In 30 Minuten klären wir Ihre Erfolgsaussichten und die nächsten Schritte. Die Erstberatung kostet pauschal 200 € und wird bei Mandatsannahme angerechnet.
Akteneinsicht & Messdaten
Wir fordern die komplette Bußgeldakte mit Messprotokoll, Eichschein und Falldaten an – dort liegen oft die entscheidenden Fehler.
Einspruch fristwahrend
Binnen 2 Wochen (!) legen wir Einspruch ein. Wer die Frist verpasst, hat fast keine Chance mehr.
Verhandlung oder Hauptverhandlung
Mit der Bußgeldstelle, der Staatsanwaltschaft oder vor dem Amtsgericht – wir vertreten Sie zur Hauptverhandlung.
Persönliche Betreuung
Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.
Schnelle Reaktion
Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.
Faire Honorare
Transparente Kosten – Gegenstandswert oder Streitwert, auf Wunsch Stundensatz.
MANDANTEN-STIMMEN
Erfahrungen aus dem Verkehrsrecht
„Fahrerlaubnisentzug nach angeblicher Trunkenheitsfahrt. Die Kanzlei hat die Messmethode angegriffen und das Verfahren wurde eingestellt. Führerschein behalten, kein Eintrag im Register.“
J. Vogel
Mandant Verkehrsrecht
HÄUFIGE FRAGEN
FAQ zum Verkehrsrecht
Bereit für den nächsten Schritt?
Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.
