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STRAFVERTEIDIGUNG · WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT · BTMG

Wenn Schweigen Ihre beste Verteidigung ist

Vom ersten Vorwurf bis zum Freispruch – wir verteidigen Sie konsequent, diskret und mit dem nötigen Biss. 24 Stunden erreichbar.

24h-Notfall-HotlineDiskrete BeratungFachanwalt-Niveau

UNSERE BILANZ

24/7
Notfall-Erreichbarkeit
93 %
mit Einstellung oder Freispruch
800+
verteidigte Mandanten

Spezialisierte Expertise im Strafrecht

Eine Vorladung der Polizei, eine Hausdurchsuchung, ein Strafbefehl – im Strafrecht zählt jede Stunde. Wer jetzt redet, schadet sich. Wer jetzt schweigt und uns einschaltet, gewinnt Zeit, Information und einen Verteidiger, der die Akten kennt, bevor Sie das nächste Wort sagen.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Womit wir Ihnen helfen

Allgemeines Strafrecht

  • Körperverletzung & Nötigung
  • Diebstahl & Betrug
  • Sachbeschädigung
  • Beleidigung & üble Nachrede

Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

  • Steuerhinterziehung § 370 AO
  • Untreue & Bestechung
  • Insolvenzstraftaten
  • Subventionsbetrug

BTM-Strafrecht

  • Besitz & Handel mit Cannabis (KCanG)
  • Harte Drogen
  • MPU-Begleitung
  • Bewährungsfragen

Kapitalstrafsachen

  • Tötungsdelikte
  • Schwerer Raub
  • Sexualdelikte
  • Schwurgerichtsverfahren

AUS DER PRAXIS

Typische Fallkonstellationen

Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.

FALL #1

Hausdurchsuchung – Einstellung nach 3 Wochen

Bei Herrn M. (Unternehmer) wurde wegen Betrugsverdacht durchsucht. Wir prüften die Beweise, stellten Anträge auf Akteneinsicht und konnten die Staatsanwaltschaft überzeugen: Das Verfahren wurde nach § 170 II StPO eingestellt.

Verfahren eingestellt · Keine Anklage
FALL #2

Strafbefehl über 90 Tagessätze abgewehrt

Frau K. erhielt einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung. Innerhalb der 14-Tages-Frist legten wir Einspruch ein und erreichten in der Hauptverhandlung einen Freispruch.

Freispruch · Eintrag ins BZR vermieden
FALL #3

Bewährung statt Haftstrafe

Ein junger Mandant stand vor 2 Jahren Haft wegen wiederholtem Drogenhandel. Wir führten eine Therapie-Vereinbarung mit dem Gericht herbei und erreichten Bewährung mit Auflagen.

2 Jahre auf Bewährung statt Haft
FALL #4

Wirtschaftsstrafverfahren – Schadenswiedergutmachung

Bei einem Geschäftsführer drohte ein Strafverfahren wegen Untreue (Schaden 280.000 €). Wir verhandelten eine Wiedergutmachungs-Vereinbarung und erreichten Einstellung gegen Auflage nach § 153a StPO.

Einstellung gegen Geldauflage

SO ARBEITEN WIR

Unsere Vorgehensweise

Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.

1

Sofortige Kontaktaufnahme

24/7 erreichbar bei Festnahme, Vorladung oder Hausdurchsuchung. Wir kommen auf die Wache, ins Präsidium oder zur Vernehmung.

2

Akteneinsicht & Analyse

Wir fordern die komplette Ermittlungsakte an und analysieren jedes Beweismittel auf Schwachstellen.

3

Verteidigungsstrategie

Schweigen, Einlassung, Einstellungsantrag oder Hauptverhandlung – wir wählen den Weg, der für Sie am besten ist.

4

Verhandlung & Vertretung

Vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Diskret, vorbereitet, kompromisslos auf Ihrer Seite.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.

Schnelle Reaktion

Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.

Faire Honorare

Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.

MANDANTEN-STIMMEN

Erfahrungen aus dem Strafrecht

4.9 / 5(2.000+ Mandate · Google & ProvenExpert)

„Hausdurchsuchung am Morgen, Anruf bei der Kanzlei — mittags war Anwalt vor Ort. Drei Wochen später wurde das Verfahren eingestellt. Diskretion und Schlagkraft auf höchstem Niveau.“

FB

F. Becker

Mandant Strafrecht

Bonn

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zum Strafrecht

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen – und sollten dies bis zum ersten Gespräch mit uns auch tun. Selbst „unschuldige" Aussagen werden später häufig gegen Sie verwendet.

Bereit für den nächsten Schritt?

Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

200 € PAUSCHAL · ANRECHENBAR RVG · STBVV · STUNDENHONORAR ALLE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN VERTRAULICHE BEHANDLUNG

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Tel.: +49 (0) 228 30 40 640
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