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AUFENTHALT · EINBÜRGERUNG · FAMILIE

Ihr Recht auf ein Leben in Deutschland

Ob Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung oder Familiennachzug – wir kämpfen für Ihre Zukunft in Deutschland. Schnell, kompetent und mehrsprachig.

Mehrsprachige Beratung24h-NotdienstÜber 2.000 Mandate · 600+ Unternehmer

UNSERE BILANZ

95 %
Erfolgsquote bei Einbürgerungen
< 48 h
Reaktionszeit bei Abschiebehaft
700+
Aufenthalts- & Einbürgerungsverfahren
NEU

Können Sie sich einbürgern lassen?

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Spezialisierte Expertise im Ausländerrecht

Das deutsche Ausländerrecht ist komplex und wandelt sich ständig. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 30.10.2025 hat viele Regeln verschärft. Unsere Anwälte sind tagtäglich vor den Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten im Einsatz. Wir kennen die Sachbearbeiter, die Argumente und die Kniffe – und setzen sie für Sie ein.

UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM

Womit wir Ihnen helfen

Einbürgerung

  • Anspruchsprüfung nach § 10 StAG
  • Ehegatteneinbürgerung § 9 StAG
  • Härtefallregelung § 8 Abs. 2 StAG
  • Doppelte Staatsbürgerschaft

Aufenthaltsrecht

  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltserlaubnis (Beruf, Studium, Familie)
  • Daueraufenthalt-EU
  • Blaue Karte EU

Familiennachzug

  • Ehegattennachzug
  • Nachzug minderjähriger Kinder
  • Geschwisternachzug bei Härtefall
  • Visumserteilung

Asyl & Schutz

  • Asylverfahren / Klage gegen Ablehnung
  • Folgeantrag
  • Abschiebungsschutz
  • Duldung & Verlängerung

AUS DER PRAXIS

Typische Fallkonstellationen

Echte Mandate aus unserer Kanzlei. Anonymisiert, aber 100 % aus dem Alltag.

FALL #1

Drohende Abschiebung — Eilantrag in 24 Stunden

Familie A. erhielt am Freitagabend die Mitteilung zur sofortigen Abschiebung am Montag. Wir stellten innerhalb von 24 Stunden einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht und erreichten den Aufschub. Heute lebt die Familie mit Aufenthaltserlaubnis in Bonn.

Abschiebung verhindert · Aufenthalt gesichert
FALL #2

Einbürgerung trotz Bürgergeld-Bezug

Eine alleinerziehende Mutter wurde abgelehnt, weil sie Bürgergeld bezog. Wir begründeten den Härtefall nach § 8 Abs. 2 StAG (Pflege eines behinderten Kindes) und legten erfolgreich Widerspruch ein.

Einbürgerung nach 4 Monaten bewilligt
FALL #3

Familiennachzug nach 6 Jahren Trennung

Herr B. wartete seit Jahren auf den Nachzug seiner Frau aus Syrien. Wir koordinierten den Visumsantrag, legten Klage gegen die Verzögerung ein und brachten die Botschaft zum Handeln.

Visum nach 5 Monaten erteilt
FALL #4

Niederlassungserlaubnis trotz Lücken im Lebenslauf

Herrn C. fehlten Belege für die letzten 3 Beschäftigungsjahre. Wir stellten alle Unterlagen zusammen, holten fehlende Bestätigungen ein und erreichten die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Unbefristeter Aufenthalt erlangt

SO ARBEITEN WIR

Unsere Vorgehensweise

Klar strukturiert. Transparent. Immer auf Ihren Erfolg ausgerichtet.

1

Erstberatung (200 €)

In 30 Minuten klären wir Ihre Chancen, die Strategie und die voraussichtlichen Kosten. Die Erstberatung kostet pauschal 200 € und wird bei Mandatsannahme angerechnet.

2

Vollständige Aktensichtung

Wir holen Ihre Behördenakte ein und prüfen jeden Schritt – oft finden wir Fehler, die zur Lösung führen.

3

Strategie & Antragstellung

Mit maßgeschneiderter Argumentation reichen wir Anträge, Widersprüche oder Klagen ein – innerhalb der Fristen.

4

Vertretung bis zum Erfolg

Wir begleiten Sie zur Behörde, zur Anhörung und – falls nötig – vor das Verwaltungsgericht.

Persönliche Betreuung

Sie haben einen festen Ansprechpartner – kein Call-Center, keine Warteschleife.

Schnelle Reaktion

Erstantwort innerhalb von 24 Stunden, in Notfällen rund um die Uhr.

Faire Honorare

Transparente Kosten – auf Wunsch Pauschale statt Stundensatz.

MANDANTEN-STIMMEN

Erfahrungen aus dem Ausländerrecht

4.9 / 5(2.000+ Mandate · Google & ProvenExpert)

„Nach drei abgelehnten Anträgen hat mir die Kanzlei Nabhan Gäbler endlich zur Einbürgerung verholfen. Schnell, professionell und mehrsprachig. Klare Empfehlung!“

AH

A. Hassan

Mandant Ausländerrecht

Bonn

„Sechs Jahre Trennung von meiner Frau — nach 5 Monaten mit der Kanzlei hatte sie das Visum. Wir sind unendlich dankbar.“

FK

Familie K.

Mandanten Familiennachzug

Bonn

HÄUFIGE FRAGEN

FAQ zum Ausländerrecht

Aktuell zwischen 12 und 24 Monaten ab vollständiger Antragstellung. Wir beschleunigen das Verfahren durch sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen und gezielte Sachstandsanfragen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Buchen Sie eine Erstberatung (200 € pauschal, anrechenbar) – vertraulich und unverbindlich. Wir prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen die nächsten konkreten Schritte.

200 € PAUSCHAL · ANRECHENBAR RVG · STBVV · STUNDENHONORAR ALLE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN VERTRAULICHE BEHANDLUNG

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Bundeskanzlerplatz 2D
D-53113 Bonn

KONTAKT

Tel.: +49 (0) 228 30 40 640
bonn@kanzlei-partner.com

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